Immobiliengeschäfte sind ein Kerngebiet unserer notariellen Tätigkeit. Egal um welche Art von Vertrag es sich handelt, sind Sie bei uns richtig. Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen, von uns angebotenen Verträge betreffend Immobilien:
- Kaufvertrag
- Schenkungsvertrag
- Übergabsvertrag
- Leibrentenvertrag
- Schenkung auf den Todesfall
- Wohnungseigentumsvertrag, Wohnungseigentumsstatut
- Dienstbarkeitsvertrag
- Mietvertrag, Pachtvertrag
Kaufvertrag
Bei Kaufverträgen, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück etc. handelt, nehmen wir für Sie eine treuhändige Abwicklung vor, um für Käuferseite und Verkäuferseite die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Dabei arbeiten wir mit der Notartreuhandbank AG zusammen.
Natürlich übernehmen wir auch die Treuhandschaft betreffend Ihre finanzierende Bank für Sie.
Wir kümmern uns um die dabei anfallenden Steuern und Gebühren und beraten Sie gerne diesbezüglich. Dabei geht es einerseits um Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr, andererseits um die Immobilienertragsteuer.
Da Ihr Notar auch die Unterschriften beglaubigt, erhalten Sie alle Leistungen Ihren Immobilienkauf betreffend aus einer Hand.
Sollten Sie den Vertrag nicht von uns errichten lassen, ist dennoch die Mitwirkung des Notars nötig. Dann nehmen wir für Sie die Beglaubigung vor.
Schenkungsvertrag / Übergabsvertrag
Soll eine Liegenschaft in der Familie weitergegeben werden, ist gewöhnlich ein Schenkungsvertrag oder Übergabsvertrag die richtige Wahl.
Beim Schenkungsvertrag wird häufig ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vorbehalten um den Weiterbestand im Familienbesitz zu sichern. Das bedeutet, dass der Geschenknehmer nicht ohne Zustimmung des Geschenkgebers das Geschenksobjekt verkaufen oder belasten darf.
Die Form des Übergabsvertrages wählt man, wenn man sich als Übergeberseite ein Wohnungsgebrauchsrecht (Wohnrecht) oder auch ein Fruchtgenussrecht etc. vorbehalten will.
Leibrentenvertrag
Weiters wäre es auch möglich, eine Liegenschaft gegen Leibrente zu übertragen, dann spricht man von einem Leibrentenvertrag. Da die Leibrente auf Lebenszeit läuft, trägt ein solcher Vertrag für beide Seiten ein gewisses „Glückselement“ in sich und stellt so gesehen ein Glücksgeschäft dar.
Schenkung auf den Todesfall
Möchte man eine Liegenschaft Zeit seines Lebens im Eigentum behalten, sodass der Geschenknehmer erst danach Eigentümer wird, bietet sich eine Schenkung auf den Todesfall (Schenkungsvertrag auf den Todesfall) an.
Wohnungseigentumsvertrag, Wohnungseigentumsstatut
Wenn Sie Ihr Haus in einzelne selbständige Wohnungen / Wohnungseigentumseinheiten unterteilen möchten, also parifizieren, errichten wir für Sie einen Wohnungseigentumsvertrag oder ein Wohnungseigentumsstatut.
Dienstbarkeitsvertrag
Benötigen Sie ein Geh- und Fahrtrecht, ein Leitungsrecht etc. konzipieren wir für Sie einen Dienstbarkeitsvertrag.
Mietvertrag / Pachtvertrag
Auch wenn Sie einen Mietvertrag oder Pachtvertrag benötigen, unterstützen wir Sie gerne.