Ein heikler und menschlich oft schwieriger Themenkreis beschäftigt sich mit der Regelung der Lebensgestaltung, für den Fall, dass die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, sprich die Geschäftsfähigkeit zu schwinden droht. Dieser Bereich erstreckt sich hin bis zur Entscheidung über die Gestaltung der letzten Lebensphase, ob lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht werden etc.
Deshalb ist Ihr Notar als fachlich und menschlich kompetenter Ansprechpartner und Berater für Sie da. Mit langjähriger Erfahrung beraten wir Sie über die für Sie passende und optimalste Vorgehensweise und setzen sodann Ihre Wünsche bestmöglich um.
Unsere Leistungen für Sie:
- Vorsorgevollmacht
- gewählte Erwachsenenvertretung
- gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Bei 100%-igem Vertrauen zu Ihrer Vertrauensperson können Sie mit einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer nötigenfalls für Sie die Entscheidungen trifft, wenn Sie das nicht mehr selbst tun können. Eine gerichtliche Überprüfung findet nicht statt.
Gewählte Erwachsenenvertretung
Wenn bereits die Entscheidungsfähigkeit fehlt, um die eigenen Angelegenheiten selbst ordentlich zu besorgen, aber noch ein grundsätzliches Verständnis vorhanden ist, um die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung zu überblicken, kann man einen vom Gericht kontrollierten gewählten Erwachsenenvertreter bestimmen.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Wenn auch dieses grundsätzliche Verständnis fehlt, kann ein „nächster Angehöriger“ erklären, die Vertretung zu übernehmen. Auch dieser wird vom Gericht überprüft.
In diesen Fällen nehmen wir für Sie die diesbezügliche Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) vor.
Patientenverfügung
Man kann bestimmen, ob man beim Sterbevorgang eine medizinische Behandlung bzw. lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder ablehnt. Man unterscheidet zwischen einer verbindlichen Patientenverfügung und einer solchen, die zu berücksichtigen ist. Wir beraten Sie betreffend Wirkungsweise, Voraussetzungen etc.
Wir nehmen für Sie die Registrierung im Patientenverfügungsregister (PatVR) vor.